Senden Sie die elektronische Rechnung an SOCIEDAD MUNICIPAL DE APARCAMIENTOS DE LAS PALMAS DE GRAN CANARIA S.A

Mit B2Brouter können Sie elektronische Rechnungen über FACe an SOCIEDAD MUNICIPAL DE APARCAMIENTOS DE LAS PALMAS DE GRAN CANARIA S.A senden und Ihre elektronische Rechnung im Format FacturaE 3.2 mit den erforderlichen DIR3-Codes korrekt erstellen: Buchhaltungsbüro, Verarbeitungseinheit und Verwaltungsstelle.

Senden Sie die elektronische Rechnung an SOCIEDAD MUNICIPAL DE APARCAMIENTOS DE LAS PALMAS DE GRAN CANARIA S.A

Konsultieren Sie die DIR3-Codes von SOCIEDAD MUNICIPAL DE APARCAMIENTOS DE LAS PALMAS DE GRAN CANARIA S.A, um eine elektronische Rechnung zu erstellen

SOCIEDAD MUNICIPAL DE APARCAMIENTOS DE LAS PALMAS DE GRAN CANARIA S.A

Allgemeine Information

  • NIF (CIF): ESA35345024
  • AV Alc. J. Ramirez Bethencourt, 3
  • 35004 LAS PALMAS DE GRAN CANARIA
  • LAS PALMAS
  • Spanien
  • Siehe die Karte
Rechnungsversandmethode
Transport: FACe
Art des Dokuments: FacturaE 3.2
Buchhaltungsbüro:
LA0000402
Leitungsgremium:
LA0000402
Verarbeitungseinheit:
LA0000402

Was ist FACe?

FACe ist der allgemeine Einstiegspunkt für elektronische Rechnungen der Generalverwaltung des spanischen Staates. Es ist ein einziger Einstiegspunkt für diese Dokumente und gilt für alle autonomen Gemeinschaften.

Das von FACe unterstützte Format ist Facturae mit der Verpflichtung, die DIR3-Codes anzugeben.

B2Brouter ist mit FACe verbunden, sodass Ihre Rechnungen direkt und automatisch an den Point of Entry gesendet werden. Auf diese Weise können Sie auch über unser Benachrichtigungssystem über den Status Ihrer Rechnung informiert werden.

Was sind DIR3-Codes?

Die DIR3-Codes sind drei obligatorische Daten, die in den elektronischen Rechnungen angegeben werden müssen, die an die öffentlichen Verwaltungen Spaniens ausgestellt werden. Die 3 Codes entsprechen dem Verwaltungsorgan, der Verarbeitungseinheit und dem Rechnungsbüro.

Im B2Brouter-Verzeichnis finden Sie die verifizierten DIR3-Codes von SOCIEDAD MUNICIPAL DE APARCAMIENTOS DE LAS PALMAS DE GRAN CANARIA S.A sowie die anderer öffentlicher Verwaltungen.

Wann muss eine elektronische Rechnung erstellt werden?

In Spanien ist die elektronische Rechnungsstellung für Anbieter der öffentlichen Verwaltung (Stadträte, Regionalregierungen, Generalitat, Gesundheitsdienste, Universitäten usw.) seit 2015 obligatorisch. Unternehmen oder Freiberufler, die Subunternehmer oder Auftragnehmer von öffentlichen Aufträgen sind, müssen ihre Rechnungen auch in elektronischer Form ausstellen.

Für den öffentlichen Sektor müssen Rechnungen im Format Facturae und elektronische Rechnungen über den entsprechenden Eingangspunkt gesendet werden.

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