Senden Sie die elektronische Rechnung an Ajuntament de Santa Maria de Palautordera

Mit B2Brouter können Sie elektronische Rechnungen über eFACT Catalunya an Ajuntament de Santa Maria de Palautordera senden und Ihre elektronische Rechnung im Format FacturaE 3.2 mit den erforderlichen DIR3-Codes korrekt erstellen: Buchhaltungsbüro, Verarbeitungseinheit und Verwaltungsstelle.

Senden Sie die elektronische Rechnung an Ajuntament de Santa Maria de Palautordera

Konsultieren Sie die DIR3-Codes von Ajuntament de Santa Maria de Palautordera, um eine elektronische Rechnung zu erstellen

Ajuntament de Santa Maria de Palautordera

Allgemeine Information

  • NIF (CIF): ESP0825900D
  • Plaça de la Vila, 1
  • 08460 Santa Maria de Palautordera
  • Barcelona
  • Spanien
  • Siehe die Karte
Rechnungsversandmethode
Transport: eFACT Catalunya
Art des Dokuments: FacturaE 3.2
Buchhaltungsbüro:
L01082592
Leitungsgremium:
L01082592
Verarbeitungseinheit:
L01082592

Was ist eFACT Catalunya?

eFACT Catalunya ist der allgemeine Einstiegspunkt für elektronische Rechnungen für katalanische öffentliche Verwaltungen. Alle Lieferanten, Unternehmen oder Selbstständigen müssen ihre elektronischen Rechnungen über eFACT Catalunya senden, um von der zuständigen katalanischen Verwaltung verwaltet zu werden.

Das von eFACT Catalunya unterstützte Format ist FacturaE 3.2 mit der Verpflichtung, DIR3-Codes anzugeben.

B2Brouter ist mit eFACT Catalunya verbunden, sodass Ihre Rechnungen direkt und automatisch an den Einstiegspunkt gesendet werden. Auf diese Weise können Sie auch über unser Benachrichtigungssystem über den Status Ihrer Rechnung informiert werden.

Was sind DIR3-Codes?

Die DIR3-Codes sind drei obligatorische Daten, die in den elektronischen Rechnungen angegeben werden müssen, die an die öffentlichen Verwaltungen Spaniens ausgestellt werden. Die 3 Codes entsprechen dem Verwaltungsorgan, der Verarbeitungseinheit und dem Rechnungsbüro.

Im B2Brouter-Verzeichnis finden Sie die verifizierten DIR3-Codes von Ajuntament de Santa Maria de Palautordera sowie die anderer öffentlicher Verwaltungen.

Wann muss eine elektronische Rechnung erstellt werden?

In Spanien ist die elektronische Rechnungsstellung für Anbieter der öffentlichen Verwaltung (Stadträte, Regionalregierungen, Generalitat, Gesundheitsdienste, Universitäten usw.) seit 2015 obligatorisch. Unternehmen oder Freiberufler, die Subunternehmer oder Auftragnehmer von öffentlichen Aufträgen sind, müssen ihre Rechnungen auch in elektronischer Form ausstellen.

Für den öffentlichen Sektor müssen Rechnungen im Format Facturae und elektronische Rechnungen über den entsprechenden Eingangspunkt gesendet werden.

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