Senden Sie die elektronische Rechnung an Ajuntament de Boadella i les Escaules

Mit B2Brouter können Sie elektronische Rechnungen über eFACT Catalunya an Ajuntament de Boadella i les Escaules senden und Ihre elektronische Rechnung im Format FacturaE 3.2 mit den erforderlichen DIR3-Codes korrekt erstellen: Buchhaltungsbüro, Verarbeitungseinheit und Verwaltungsstelle.

Senden Sie die elektronische Rechnung an Ajuntament de Boadella i les Escaules

Konsultieren Sie die DIR3-Codes von Ajuntament de Boadella i les Escaules, um eine elektronische Rechnung zu erstellen

Ajuntament de Boadella i les Escaules

Allgemeine Information

  • NIF (CIF): ESP1703200D
  • C/ de la Creu, S/N
  • 17723 Boadella i les Escaules
  • Girona
  • Spanien
  • Siehe die Karte
Rechnungsversandmethode
Transport: eFACT Catalunya
Art des Dokuments: FacturaE 3.2
Buchhaltungsbüro:
L01170293
Leitungsgremium:
L01170293
Verarbeitungseinheit:
L01170293

Was ist eFACT Catalunya?

eFACT Catalunya ist der allgemeine Einstiegspunkt für elektronische Rechnungen für katalanische öffentliche Verwaltungen. Alle Lieferanten, Unternehmen oder Selbstständigen müssen ihre elektronischen Rechnungen über eFACT Catalunya senden, um von der zuständigen katalanischen Verwaltung verwaltet zu werden.

Das von eFACT Catalunya unterstützte Format ist FacturaE 3.2 mit der Verpflichtung, DIR3-Codes anzugeben.

B2Brouter ist mit eFACT Catalunya verbunden, sodass Ihre Rechnungen direkt und automatisch an den Einstiegspunkt gesendet werden. Auf diese Weise können Sie auch über unser Benachrichtigungssystem über den Status Ihrer Rechnung informiert werden.

Was sind DIR3-Codes?

Die DIR3-Codes sind drei obligatorische Daten, die in den elektronischen Rechnungen angegeben werden müssen, die an die öffentlichen Verwaltungen Spaniens ausgestellt werden. Die 3 Codes entsprechen dem Verwaltungsorgan, der Verarbeitungseinheit und dem Rechnungsbüro.

Im B2Brouter-Verzeichnis finden Sie die verifizierten DIR3-Codes von Ajuntament de Boadella i les Escaules sowie die anderer öffentlicher Verwaltungen.

Wann muss eine elektronische Rechnung erstellt werden?

In Spanien ist die elektronische Rechnungsstellung für Anbieter der öffentlichen Verwaltung (Stadträte, Regionalregierungen, Generalitat, Gesundheitsdienste, Universitäten usw.) seit 2015 obligatorisch. Unternehmen oder Freiberufler, die Subunternehmer oder Auftragnehmer von öffentlichen Aufträgen sind, müssen ihre Rechnungen auch in elektronischer Form ausstellen.

Für den öffentlichen Sektor müssen Rechnungen im Format Facturae und elektronische Rechnungen über den entsprechenden Eingangspunkt gesendet werden.

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