Senden Sie die elektronische Rechnung an Ayuntamiento de Abarán

Mit B2Brouter können Sie elektronische Rechnungen über FACe an Ayuntamiento de Abarán senden und Ihre elektronische Rechnung im Format FacturaE 3.2 mit den erforderlichen DIR3-Codes korrekt erstellen: Buchhaltungsbüro, Verarbeitungseinheit und Verwaltungsstelle.

Senden Sie die elektronische Rechnung an Ayuntamiento de Abarán

Konsultieren Sie die DIR3-Codes von Ayuntamiento de Abarán, um eine elektronische Rechnung zu erstellen

Ayuntamiento de Abarán

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Allgemeine Information

  • NIF (CIF): ESP3000200J
  • Plaza Vieja, 1
  • 30550 Abarán
  • Murcia
  • Spanien
  • Siehe die Karte
Rechnungsversandmethode
Transport: FACe
Art des Dokuments: FacturaE 3.2
Web
Buchhaltungsbüro:
L01300026
Leitungsgremium:
L01300026
Verarbeitungseinheit:
L01300026
Organisationseinheiten Buchhaltungsbüro Leitungsgremium Verarbeitungseinheit
Conc_Hacienda L01300196 L01300196 L01300196
P3000200J AYUNTAMIENTO DE ABARAN L01300026 L01300026 L01300026

Was ist FACe?

FACe ist der allgemeine Einstiegspunkt für elektronische Rechnungen der Generalverwaltung des spanischen Staates. Es ist ein einziger Einstiegspunkt für diese Dokumente und gilt für alle autonomen Gemeinschaften.

Das von FACe unterstützte Format ist Facturae mit der Verpflichtung, die DIR3-Codes anzugeben.

B2Brouter ist mit FACe verbunden, sodass Ihre Rechnungen direkt und automatisch an den Point of Entry gesendet werden. Auf diese Weise können Sie auch über unser Benachrichtigungssystem über den Status Ihrer Rechnung informiert werden.

Was sind DIR3-Codes?

Die DIR3-Codes sind drei obligatorische Daten, die in den elektronischen Rechnungen angegeben werden müssen, die an die öffentlichen Verwaltungen Spaniens ausgestellt werden. Die 3 Codes entsprechen dem Verwaltungsorgan, der Verarbeitungseinheit und dem Rechnungsbüro.

Im B2Brouter-Verzeichnis finden Sie die verifizierten DIR3-Codes von Ayuntamiento de Abarán sowie die anderer öffentlicher Verwaltungen.

Wann muss eine elektronische Rechnung erstellt werden?

In Spanien ist die elektronische Rechnungsstellung für Anbieter der öffentlichen Verwaltung (Stadträte, Regionalregierungen, Generalitat, Gesundheitsdienste, Universitäten usw.) seit 2015 obligatorisch. Unternehmen oder Freiberufler, die Subunternehmer oder Auftragnehmer von öffentlichen Aufträgen sind, müssen ihre Rechnungen auch in elektronischer Form ausstellen.

Für den öffentlichen Sektor müssen Rechnungen im Format Facturae und elektronische Rechnungen über den entsprechenden Eingangspunkt gesendet werden.

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